Nr. 3821508

Existenzgründung im Handel

Die IHK unterstützt Existenzgründer durch eine Fülle von Beratungs- und Informationsangeboten und begleitet junge Unternehmen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Sie erhalten Hilfestellung beim Businessplan, wichtige Branchendaten, Tipps für das Bankgespräch und Hilfe bei Förderanträgen. 
Stand: August 2023

Branchenentwicklung und Trends

Als drittgrößte Wirtschaftsbranche kommt dem Handel eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Der Einzelhandel hat primär eine Schlüsselfunktion bei der Vermarktung von Gütern und der Befriedigung von Konsumbedürfnissen. Doch der Handel ist in einen komplexen Wertschöpfungsprozess eingebunden. Somit nimmt der Handel u.a. auch erheblichen Einfluss auf die Industrie, die Logistik, auf lokale Wirtschafts- und Tourismusstrukturen und damit auf die Attraktivität der Städte und Gemeinden, aber auch auf die Konsumkultur der Bevölkerung.
Rückläufige Geburtenzahlen, Veränderungen der Altersstruktur, zunehmende Single-Haushalte und wandelnde Lebenseinstellungen und Verbraucherbedürfnisse konfrontieren den Handel in Anzahl und Art mit neuen Zielgruppen. Der bessere Informations- und Bildungsstand der Bevölkerung, neue technologische Entwicklungen, wie die Digitalisierung und die Forderung nach höherer Lebensqualität, rufen bei den Kunden ein wachsendes Verbraucherbewusstsein und höhere Anforderungen an das Einkaufen hervor.
Dabei ändert sich die Gewohnheit der Verbraucher permanent. Es wird jedoch immer schwieriger, klare Kundenprofile zu erkennen. Die große Herausforderung der Händler besteht darin, den Kunden mit Einsatz neuester Technologien in seinen individuellen Bedürfnissen zu kennen und zu befriedigen. Dabei spielt die Ausrichtung auf die digitalen und mobilen Bedürfnisse der Kunden eine ebenso große Rolle, wie das Bedürfnis nach einem Service- und Erlebnis orientierten Einkaufen. 
Das Internet verändert massiv und nachhaltigen die Strukturen und Angebotsformen des traditionellen Einzelhandels.
Über den Erfolg der Existenzgründung und die Zukunft eines Unternehmens entscheidet die Fähigkeit des Unternehmers, sich auf den aktuellen und zukünftigen Markt und die damit verbundenen Anforderungen richtig einzustellen.

Gewerberechtliche Voraussetzungen

Die Gründung eines Einzelhandelsunternehmens ist bis auf wenige Ausnahmen genehmigungsfrei und nur beim Gewerbeamt anzumelden. Ausschlaggebend für den Ort der Anmeldung ist der künftige Firmensitz.
Ausnahmen sind zum Beispiel der Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoffen, Chemikalien und Giften, Pflanzenschutzmitteln, mit freiverkäuflichen Arzneimitteln oder bestimmten Tieren: Hier müssen Gründer je nachdem die persönliche Zuverlässigkeit sowie sachliche und oder fachliche Voraussetzungen (Fachkundeprüfung) nachweisen.
Beim Handel mit Lebensmitteln müssen umfangreiche Vorschriften der Lebensmittelhygiene und Personalhygiene beachtet werden.

Geschäftsidee

Die Geschäftsidee ist die Grundlage Ihrer zukünftigen Selbstständigkeit und gleichzeitig der Ausgangspunkt für den Businessplan.
  • Welche Produkte wollen Sie anbieten?
  • Welche besonderen Serviceleistungen bieten Sie Ihren Kunden?
  • In welcher Vertriebsform wird ihre Leistung angeboten (Ladengeschäft, vor Ort, ausschließlich über das Internet, etc.)?
  • Wollen Sie sich neu gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen, Franchising oder wollen Sie sich einer Kooperation anschließen?
  • In welchen regionalen Grenzen wollen Sie sich vermarkten (regional, national, international)? 
  • Wer sind ihre potenziellen Kunden und welchen Nutzen haben Ihre Kunden?

Zielgruppenanalyse und Marktvolumen

Bei der Gründung eines Einzelhandelsgeschäftes ist in erster Linie darauf zu achten, dass das eigene Leistungsangebot auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichtet ist. Um Ihren “typischen” Käufer festzulegen ist es wichtig, dass mehrere Faktoren übereinstimmen.
Folgende Aspekte sollten bei Ihrer Zielgruppenanalyse beachtet werden:
  • Welche Bedürfnisse (Sortiment, Serviceangebot, Ladeneinrichtung) haben Ihre potenziellen Kunden?
  • Welche Konsumerwartungen (Einstellung, Motivation, Meinung) haben Ihre potenziellen Kunden?
  • Was ist das Besondere an Ihrem Angebot?
  • Wie ist die Nachfrage für Ihr Angebot oder ähnliche Angebote?
  • Über welche Kanäle informieren sich und kaufen (potentielle) Kunden?
  • Wie sind die typischen demografischen Merkmale (Alter, Geschlecht, Familienstatus) und sozioökonomische Merkmale (Bildungsstand, Einkommen, Beruf) Ihrer Kunden?
  • Welches Einzugsgebiet kommt in Frage? Welche Konsumenten/Zielgruppen leben im Einzugsgebiet? Welches Preisniveau besteht im Einzugsgebiet?
  • Wie ist das Kaufverhalten (Preissensibilität, Kaufreichweite) Ihrer Kunden?
  • Wie viel Geld geben die Konsumenten im Einzugsgebiet pro Kopf und Jahr für das Angebot/ die Warengruppen aus? (Kaufkraft)
  • Wie viele Konkurrenten haben Sie in Ihrem Absatzmarkt?
  • Decken sich Ihre Umsatzerwartungen mit dem realistisch zu erzielenden Marktanteil?
Kaufkraftdaten der Region sind eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Standortwahl für Ihr Unternehmen. Die allgemeine Kaufkraft ist die Summe aller Nettoeinkünfte (Nettoeinkünfte inklusive staatlicher Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld oder Renten), die der Bevölkerung für Konsum oder andere Zwecke zur Verfügung stehen. Die letztendlich dem Einzelhandel zufließende einzelhandelsrelevante Kaufkraft gibt das Potenzial für den Einzelhandel an. So genannte Kaufkraftkennziffer (Kaufkraftindex) setzt die Höhe der durchschnittlichen Nettoeinkommen in Ihrer Region ins Verhältnis zum Bundesdurchschnitt. 

Lieferanten

Die Auswahl der Lieferanten beeinflusst sowohl Ihr Sortiment als auch Ihre Beschaffungskosten und muss daher sorgfältig überlegt sein.
  • Welche Lieferanten kommen für Ihr Angebot in Frage?
  • Fordern diese Lieferanten Mindestaufträge? Wenn ja, vertragen sich diese mit Ihrer Investitionsplanung?
  • Räumen die Lieferanten Gebietsschutz ein?
  • Können Sie sich einem Einkaufsverbund anschließen?
  • Gewähren Ihnen exklusive Lieferanten angemessene Konditionen?
  • Sind Ihre Lieferanten verlässliche Partner?
Branchenmessen und Ausstellungen sind eine gute Plattform für die Analyse und die Kontaktanbahnung mit Lieferanten. Auch Handelsvertreter und Einkaufsverbände bieten Ihnen hierzu gute Informationen.

Bewertung des Standortes

Entscheidend für die Erfolgschancen Ihres Unternehmens ist der Standort. Die Analyse Ihres Standorts sollte u.a. die folgenden Dinge berücksichtigen:
  • Kundennähe / Besucherfrequenz
  • Grundstücksmieten/ -preise 
  • Energiekosten
  • Kommunale Abgaben
  • Lohnkosten
  • Angebot der Fachkräfte
  • Attraktivität des Umfelds
  • Verkehrslage
  • Image der Stadt bzw. Region
  • Lieferantennähe
Der Besucherfrequenz des ausgewählten Standortes kommt eine entscheidende Bedeutung zu. Gibt es genügend Laufkundschaft? Fragen Sie ggf. Kunden in der Straße, die für Ihre Ansiedlung in Frage kommen, nach ihren Einschätzungen.
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmenskonzept in das unmittelbare und weitere Umfeld passt. Die Attraktivität der unmittelbaren Umgebung spielt eine wichtige Rolle; u. a. die Branchenzusammensetzung, das Vorhandensein von Magnet- und Gastronomiebetrieben oder die Aufmachung der Geschäfte.
Auch die Verkehrssituation (Anbindung ÖPNV, Parkplätze etc.) des von Ihnen gewählten Standortes hat einen großen Einfluss auf die Anzahl und Art der Kunden sowie die Höhe des pro Kunden getätigten Umsatzes.
Machen Sie sich klar, dass im Einzelhandel der Faktor Standort zentral ist. In einer vergleichsweise schlechten Lage sparen Sie zwar Miete, machen dafür aber erheblich weniger Umsatz.
Lage für Einzelhandelsbetriebe
Beschreibung
Eignung für Existenzgründung
1a-Lage
Zentrum, City eines Ober- oder Mittelzentrums (ab 50.000 Einw.), i. d. R. Fußgängerzone
sehr gut (Laufkundschaft)
hohes Mietkostenrisiko
1b-Lage
Haupteinkaufsstraße in City ab 50.000 Einw., mit Kfz-Verkehr, schwächere Lage oder auslaufendes Ende, Fußgängerzone
gut, sofern überwiegend Zielkaufkunden
2-Lage
Untergeordnete Einkaufsstraße in City ab 50.000 Einw., Seitenstraße
mittel, aber Brancheneinschränkung
3-Lage
Randlage City, an gut befahrener Ausfallstraße, Parken unmittelbar oder in Nähe möglich
Branchenabhängig, evtl. Wohnquartierversorgung
4-Lage
Zentrale Vorort-/Stadtteillage mit Parken, in Städten mit ausgeprägter Vorort-/Stadtteilbildung
gut
5-Lage
Untergeordnete schwächere Vorortlage
schwierig
 Quelle: BBE Unternehmensberatung

Bewertung des Ladenlokals

Sie sollten das Ihnen angebotene Ladenlokal anhand einer Checkliste beurteilen und daraus die Kosten und die Handlungserfordernisse ableiten.
Wichtige Kriterien sind u.a.:
  • Außenfront (Ist die Fassade modern gestaltet? Besteht die Möglichkeit, Außenwerbung gut sichtbar anzubringen? Ist Sonnenschutz gewährleistet?)
  • Eingangszone (Ist der Eingang an einer günstigen Stelle im Passantenstrom und von der Straße her gut einsehbar? Ist eine Begehung ungehindert möglich?)
  • technische Einrichtung (Stromversorgung, Heizung, Lüftung, Klimaanlage, ggf. Aufzug für Personen und Waren, Zustand der Wasser-, Abwasser-, Elektro- und Heizungsinstallationen)
  • Beleuchtung (Ist die Raumbeleuchtung ausreichend und zweckmäßig?)
  • Ausstattung (Wie ist die Schaufensterlage? Ist genügend Dekorationsfläche vorhanden? Ist der Verkaufsraum zweckmäßig und ansprechend gestaltet?)
  • Verkaufsraum (Bietet der Verkaufsraum eine gute Begehbarkeit und Bewegungsmöglichkeit für Kunden und Mitarbeiter? Ist er für Rollstuhlfahrer nutzbar?)
  • Warenlieferung (Gibt es eine Haltemöglichkeit an der Warenannahme? Besteht bei der Warenannahme die Notwendigkeit von technischen Hilfsmitteln?)
  • Höhe der Miete (Wie hoch ist die Miete pro Quadratmeter? Ist die Miete ortsüblich?)
  • Parkmöglichkeiten
  • Mietvertrag (Dauer, Außenwerbung, Untervermietung)
  • Behördliche Auflagen, baurechtliche Nutzung

Wettbewerbsanalyse

Unmittelbare Konkurrenten oder Wettbewerber für Sie sind Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art im Einzugsgebiet Ihres Unternehmens anbieten und somit um die Kaufkraft der Kunden mit Ihnen konkurrieren. Um Ihre Chancen gegenüber den Wettbewerbern zu ermitteln, sollten Sie die für Sie relevante Konkurrenz zunächst quantitativ erfassen. Unterscheiden Sie beispielsweise nach guter, befriedigender und schlechter Merkmalsausprägung und vergeben Sie entsprechend Punkte. Je höher die erreichte Punktzahl eines Wettbewerbers, umso mehr kann Ihr Geschäft durch ihn beeinflusst werden.
Wichtige Aspekte hierbei sind:
  • der Auftritt nach außen (Werbung, Ladengestaltung, Schaufenster, Image)
  • der Verkaufsraum (Platzangebot, Warenpräsentation)
  • das Sortiment (Sortimentsbreite, Sortimentstiefe, Qualitätsniveau, Preislage)
  • der Service (Service-Palette, Bedienung, Beratung)
  • die Kundschaft (Wie ist die Kundenstruktur? Wie ist die Kundenfrequenz?)
  • der Standort
  • die Parkflächen
  • die Lieferanten
Die Größe Ihres Wettbewerbsumfeldes hängt ab, von der Bereitschaft der Kunden, Wegezeiten in Kauf zu nehmen und den für gewöhnlich genutzten Verkehrsmitteln beim Einkauf in Unternehmen der Branche.

Kooperationsformen

Verbundgruppen

Die klassische Form der Kooperation von Handelsunternehmen ist die Beschaffung von Waren über Verbundgruppen oder Einkaufsgemeinschaften. Wenn Sie sich in einer bereits gut besetzten Einzelhandelssparte, wie z.B. Schuhe, betätigen wollen, so ist dies heute in der Regel nur über die Beteiligung an einer Einkaufsgemeinschaft möglich. Andernfalls entstünden Ihnen zu hohe Beschaffungskosten. Mittlerweile erschließen sich diese Verbundgruppen des Handels aber auch andere Synergien, z.B. in der Werbung oder der Gestaltung des Internetauftritts, in der Beschaffung im Investitions- und Finanzbereich oder auch in der Verwaltung. 

Franchising

Eine spezielle Form der Kooperation ist das Franchising, auch als Lizenzvertrieb oder Kontrakthandel bezeichnet, bei dem der Franchise-Geber selbständigen Franchise-Nehmern das Recht einräumt, bestimmte Waren und Dienstleistungen unter der Verwendung des Namens oder Warenzeichens des Franchise-Gebers anzubieten. Der Franchise-Nehmer nutzt gegen Geld- und Sachmittel das Franchise-Paket des Franchise-Gebers. Das Franchise-Paket besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisationskonzept, dem Nutzungsrecht von Schutzrechten, der Ausbildung des Franchise-Nehmers und der Verpflichtung des Franchise-Gebers, den Franchise-Nehmer aktiv zu unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln. Der Franchise-Nehmer hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen und bietet als Leistungsbeitrag Arbeit, Kapital und Information und zahlt eine Umsatzprovision an den Franchise-Geber.

Interessen- und Werbegemeinschaften

Interessen- und Werbegemeinschaften, Gewerbevereine oder Händlergemeinschaften bezeichnen Zusammenschlüsse und Kooperationen von Einzelhändlern und meist Gewerbetreibenden verschiedener Branchen, die gemeinsam den Geschäftsstandort oder die Branche bewerben. Träger einer Werbegemeinschaft können zum Beispiel Einzelhändler und Unternehmer anderer Branchen einer Standortlage sein.

Digitalisierung

Noch immer sind viele Unternehmen im Netz kaum präsent. Entgegen dem mobilen Verbraucherverhalten der Käufer hängt der Handel noch stark am Ladengeschäft. 85% der Händler betreiben einen stationären Laden. 2018 sind nur rund 30% der Händler im Internet mit einem Online-Shop präsent, obwohl dieser digitale Markt neue Kommunikationswege und Absatzchancen bietet.
Entsprechend zunehmend neuer Technologien und entsprechend den Erwartungen der Kunden, liegt die Zukunft des Handels ausschließlich in der Verschmelzung von On- und Offline. Im Zuge einer Existenzgründung im Handel, sollten somit Multi-Chanel-Konzepte entwickelt werden. Investitionskosten hierfür, sowohl in Technik aber auch in die Qualifikation der Mitarbeiter sind von Beginn an einzuplanen.

Chancen E-Commerce:

  • neuer Kommunikationsweg mit bestehenden Kunden
  • Gewinnung von Neukunden
  • Verbesserung der Kundenzufriedenheit
  • Erschließung neuer Vertriebskanäle
  • Umsatzerhöhung und höherer Warenumschlag
  • Effizienzsteigerung
  • Schaffung eines zeitgemäßen Firmenimages durch Nutzung neuer Medien

Grundlagen der Unternehmensgründung

Kennzeichnung von allergenen Stoffen in der Gastronomie


Stand: April 2024
Die Lebensmittel-Informationsverordnung regelt u.a. die Kennzeichnung von Allergenen. Das ist besonders für die Gastronomie eine große Herausforderung.
Die wichtigsten Allergene
14 Hauptallergene müssen ausgewiesen werden, wenn sie in Speisen enthalten sind.
  • glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Erzeugnisse daraus)
  • Krebstiere (Krabbentiere, Krustentiere, Surimi, Krabbenchips, …)
  • Eier (Trockenei, Mayonaisen, panierte Speisen)
  • Fisch (Fischsaucen oder -pasten, Kaviar, …)
  • Erdnüsse (Backwaren, Brotaufstriche, Desserts, …)
  • Sojabohnen (Speisefette, Tofu, Suppen, Saucen, Käseimitate, …)
  • Milch (Quark, Joghurt, Schmand, Saucen, Suppen, …)
  • Schalenfrüchte (Nougat, Brotaufstriche, Marzipan, Backwaren, …)
  • Sellerie ( Brühwürfel, Fertigsaucen und –suppen, Feinkostsalate, …)
  • Senf (Gewürzmischungen, Marinaden, Dressings, …)
  • Sesamsamen (Knabbergebäck, Falafel, Hummus, Sushi, …)
  • Schwefeldioxid und Sulfite (Trockenobst, Fruchtkonserven, Wein, …)
  • Lupinen (Cerealien, Bratlinge, vegetarische Würstchen, …)
  • Weichtiere (Austern, Schnecken, Calamares, …)
Kennzeichnung der Allergene
Neben der schriftlichen Information in der Speisekarte besteht auch die Möglichkeit, den Gast mündlich zu informieren. Basis dafür ist allerdings eine schriftliche Dokumentation sein, die sowohl für Gäste als auch für Kontrollbehörden bereit gehalten wird. Weiterhin ist in der Verkaufsstätte auf die mündliche Information und die Möglichkeit der Einsichtnahme in die schriftliche Dokumentation an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar hinzuweisen.
Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
Kennzeichnung in der Speisekarte
  • mit Angabe der allergenen Zutaten direkt an der jeweiligen Speise, z.B. Schnitzel (glutenhaltiges Getreide, Ei, Milch) mit Pommes Frites
  • mit Fuß- und Endnoten
Separate Allergikerkarte
In diesem Fall ist jedoch der Gast durch einen Aushang im Restaurant darauf hinzuweisen, dass eine separate Allergikerkarte vorgehalten wird. Der Aushang sollte zum Beispiel folgenden Hinweis enthalten: „Liebe Gäste, soweit Sie von Allergien betroffen sind, melden Sie sich. Gerne gibt Ihnen unsere separate Allergikerkarte Auskunft über die in den Speisen enthaltenen allergenen Zutaten."
Mündliche Auskunft mit Dokumentation
  • Auskunft durch Gastwirt oder durch hinreichend unterrichtetes Service- und Küchenpersonal
  • Mündliche Informationen/Auskünfte müssen unverzüglich vor Kaufabschluss und vor Abgabe des Lebensmittels zur Verfügung gestellt werden.
  • Gleichzeitig muss für Gäste und Lebensmittelkontrolle leicht zugängliche schriftliche Dokumentation (Tabelle mit Ankreuzmöglichkeiten ausreichend) der in den Speisen vorhandenen Allergene zur Verfügung stehen.
  • Außerdem muss entweder bei den Speisen (z. B. bei Catering und Buffet) oder in einem Aushang (z. B. beim À-la-Carte-Essen) an einer gut sichtbaren Stelle in der Verkaufsstätte deutlich lesbar darauf hingewiesen werden, dass Informationen mündlich auf Nachfrage und zugleich auch schriftlich (Dokumentation) zur Verfügung stehen.

Existenzgründung im Gastgewerbe und Tourismus

Sie möchten sich im Gastgewerbe oder der Reisebranche (Reisebüro / Reiseveranstalter) selbständig machen? Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und vielfältige Informationen.
Stand: Februar 2023

Existenzgründung im Gastgewerbe

1. Begriffsbestimmung

Das Thüringer Gaststättengesetz definiert ein Gaststättengewerbe wie folgt:
„Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig
  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht,
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personen zugänglich ist.“

2. Gewerbeanmeldung

Jeder, der in Thüringen ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss mindestens vier Wochen vor Eröffnung des Betriebes die Tätigkeit beim Gewerbeamt anzeigen (Gewerbeanzeige).
Der Behörde müssen folgende Angaben / Unterlagen eingereicht werden:
  • Art und Umfang der Speisen und Getränke
  • Betriebsart
  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate oder der Nachweis, dass ein Führungszeugnis beantragt wurde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate oder der Nachweis, dass eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt wurde)
Die vier-Wochen-Frist beginnt erst mit der vollständigen Vorlage der Unterlagen.
Wer sein Gaststättengewerbe an wechselnden Orten im Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Diese ist bei dem Gewerbeamt zu beantragen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Gewerbetreibende überwiegend aufhält. Der Inhaber einer Reisegewerbekarte hat diese während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen. Übt der Gewerbetreibende die Tätigkeit nicht selbst aus, müssen seine Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie seiner Reisegewerbekarte mit sich führen.
Wer außerhalb Thüringens ein Gaststättengewerbe betreiben will, muss sich vorher über die gültige Rechtslage informieren, da jedes Bundesland das Gaststättengewerbe in einem eigenen Gesetz regelt. 

3. Voraussetzungen für den Betrieb eines Gaststättengewerbes

Vor dem Beginn eines Gaststättengewerbes sollte der Unternehmer folgende Formalitäten erledigen, das Vorhaben mit den zuständigen Behörden abstimmen und erforderliche Genehmigungen einholen.
Unterlagen, Behördengang
Fristen
Wo?
Gewerbeanmeldung
4 Wochen vor Beginn
Gewerbeamt
Anzeige der Art der zum Verkauf vorgesehenen Speisen und Getränke
4 Wochen vor Beginn
Gewerbeamt
Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - nicht älter als 3 Monate
(zur Vorlage bei der Behörde)
4 Wochen vor Beginn
Meldebehörde
Nachweis über die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister- nicht älter als 3 Monate (zur Vorlage bei der Behörde)
4 Wochen vor Beginn
Meldebehörde oder Gewerbeamt
Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes (siehe Belehrung nach Infektionsschutzgesetz)
vor erstmaligem Umgang mit Lebensmitteln
Gesundheitsamt oder beauftragter Arzt
Abstimmung mit dem Bauordnungsamt und ggf. Baugenehmigung oder Baunutzungsänderung
vor Baubeginn bzw. am Anfang des Vorhabens
Bauordnungsamt
Abstimmung mit dem Veterinär und Lebens­mittelüberwachungsamt hinsichtlich der lebensmittelrechtlichen /-hygienischen Anforderungen
vor Gewerbebeginn
Veterinär und Lebens­mittelüberwachungsamt
Standgenehmigung für mobile gastronomische Einrichtungen
vor Gewerbebeginn
Eigentümer des Grundstücks und ggf. zuständige Behörde
Aufenthaltserlaubnis mit Gestattung der selbständigen Erwerbstätigkeit durch ausländische Bürger
vor Gewerbebeginn
Ausländerbehörde

4. Bauliche Anforderungen

Grundlage für Bauvorhaben ist die Thüringer Bauordnung. Danach sind Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen und Beherbergungsbetriebe mit mehr als 12 Betten Sonderbauten.
Für Gäste sind Toiletten vorzusehen. Zur Anzahl der Toiletten gibt es keine verbindlichen Vorgaben. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber nach der Arbeitsstättenverordnung seinen Beschäftigten Toiletten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Die Abstimmung dazu sollte mit dem Bauamt erfolgen.
Für Betriebsstätten bzw. Räume, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, gelten spezielle bauliche Anforderungen. Grundlage ist die VO (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates über Lebensmittelhygiene.
Vor Eröffnung eines gastronomischen Betriebes sollten in jedem Fall mit dem zuständigen Bauamt und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt die Details besprochen werden.

5. Notwendige Schulungen:

  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
    Jeder, der gewerbsmäßig direkt (mit der Hand) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, wie Geschirr, Besteck etc.) mit bestimmten Lebensmitteln (Fleisch/Fleischprodukte, Fisch, Milch/Milchprodukte, Eiprodukte, Speiseeis etc.) in Kontakt kommt, muss eine Belehrung des Gesundheitsamtes oder eines durch das Gesundheitsamt beauftragten Arztes über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nachweisen.
    Die Belehrung muss mündlich und schriftlich erfolgen und über die Krankheiten, ihr Auftreten und Symptome informieren, so dass der Belehrte in der Lage ist, etwaige Infektionen zu erkennen bzw. Verdacht zu schöpfen.
    Zuständig:    Gesundheitsamt
  • Schulung zum Umgang mit leichtverderblichen Lebensmitteln (nach § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung):
    Personen, die mit leichtverderblichen Lebensmitteln umgehen, müssen Fachkenntnisse zu diesen Lebensmitteln nachweisen, u.a. zu:
    • Eigenschaften und Zusammensetzung der jeweiligen Lebensmittel
    • Hygienischen Anforderungen an Herstellung und Behandlung
    • Lebensmittelrecht
    • Warenkontrolle, Haltbarkeit, Kennzeichnung
    • Betrieblichen Eigenkontrollen
    • Anforderungen an Kühlung und Lagerung
    • Reinigung und Desinfektion.
      Schulungsanbieter: IHK Erfurt und andere Weiterbildungseinrichtungen

6. Weitere Schritte

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig.
Anmeldung bei der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften
Wer bei Veranstaltungen oder in Restaurants Fernsehgeräte oder Musik bereitstellt, wird durch das deutsche Urheberrecht zur Leistung von Entgelten verpflichtet. Mit diesen Entgelten werden die Ansprüche der Urheber für die kommerzielle Nutzung ihrer Werke (Musik, Film, Bilder etc.) vergütet. Damit nicht jeder Nutzer mit z.B. jedem Komponisten eigene Vergütungsvereinbarungen treffen muss, werden die Urheber durch so genannte Verwertungsgesellschaften vertreten. In Deutschland gibt es verschiedene Verwertungsge­sellschaften. Die bekanntesten sind die GEMA und die VG Media. Jede Verwertungsgesell­schaft sollte einen anderen Kreis von Urhebern vertreten.
Wer Musik oder Fernsehen bereitstellen möchte, ist gesetzlich zur Entgeltzahlung verpflichtet. Um diese Entgeltpflicht zu regeln, muss der Gewerbetreibende mit den betroffenen Verwertungsgesellschaften Lizenzverträge schließen. Hierbei lassen sich meist mehrere Verwertungsgesellschaften durch eine einzige vertreten, was die Lizenzerlangung vereinfacht. Wer den Abschluss von Lizenzverträgen versäumt, wird zu stark verteuerten Nachzahlungen herangezogen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.gema.de.
Rundfunkbeitrag
Beitragspflichtig für den Rundfunktbeitrag ist jedes Unternehmen, egal ob Radio- oder Fernsehgeräte genutzt werden. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten und der Beschäftigten.
Für betriebliche Fahrzeuge und Hotelzimmer wird ein zusätzlicher Beitrag erhoben. Ein KFZ und ein Hotellzimmer pro Betriebsstätte sind frei.
Mehr Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.
Ausführliche Informationen bietet Ihnen die Broschüre “Selbständig im Gastgewerbe”, die wir Ihnen gern auf Wunsch zusenden unter sturm@erfurt.ihk.de.

Existenzgründung Reisebüro / Reiseveranstalter

Reiseveranstalter ist, wer mindestens zwei Einzelleistungen (z.B. Busfahrt und Hotelaufenthalt) aufeinander abstimmt und sie nach einem vorher festgelegten Programm zu einem einheitlichen Preis verkauft. Vertragspartner für den Kunden ist der Reiseveranstalter.
Reisevermittler ist, wer Leistungen Dritter vermittelt und dafür i.d.R. eine Provision erhält. Ein Reisevermittler gibt lediglich das Angebot des Reiseveranstalters an Kunden weiter und wirkt beim Vertragsschluss mit.
Sie können auch beide Tätigkeiten in einem Unternehmen vereinen.
Jugendschutz

Aushang Jugendschutzgesetz